{"id":27230,"date":"2021-11-25T14:31:22","date_gmt":"2021-11-25T14:31:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.filex.nl\/over-ons\/leveringsvoorwaarden\/"},"modified":"2022-10-10T14:40:00","modified_gmt":"2022-10-10T14:40:00","slug":"lieferungsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.filex.nl\/de\/ueber-uns\/lieferungsbedingungen\/","title":{"rendered":"Lieferungsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>[vc_row css=&#8221;.vc_custom_1643645451453{margin-bottom: 30px !important;}&#8221;][vc_column][vc_column_text]Filex ist ein Handelsname der In2Brands B.V.<\/p>\n<p>Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von:<br \/>\nIn2Brands B.V.<br \/>\nVismeerstraat 3A<br \/>\n5384 VL\u00a0 Heesch<br \/>\nHandelskammernummer: 56559771<\/p>\n<p><b>ARTIKEL 1: ANWENDBARKEIT<\/b><\/p>\n<p>1. Diese Bedingungen finden auf alle Angebote und alle Kaufvertr\u00e4ge und Verkaufsabkommen der In2Brands B.V. mit Sitz in Heesch, im Folgenden \u201eder Benutzer\u201c genannt, Anwendung.<br \/>\n2. Der Auftraggeber bzw. K\u00e4ufer wird nachfolgend als \u201eGegenpartei\u201c bezeichnet.<br \/>\n3. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise nicht anwendbar sein, bleibt die Anwendbarkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen davon unber\u00fchrt.<br \/>\n4. Erg\u00e4nzungen oder \u00c4nderungen der allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen werden erst nach schriftlicher Best\u00e4tigung durch den Benutzer bindend.<\/p>\n<p><b>ARTIKEL 2: VERTR\u00c4GE<\/b><\/p>\n<p>Der Vertrag mit der Gegenpartei kommt nach schriftlicher Best\u00e4tigung durch den Benutzer zustande oder dadurch, dass der Benutzer mit der Ausf\u00fchrung des Vertrags beginnt.<\/p>\n<p><b>ARTIKEL 3: ANGEBOTE<\/b><\/p>\n<p>1. Alle Angebote, Offerten, Preislisten, Lieferzeiten usw. des Benutzers sind unverbindlich, sofern sie nicht eine Annahmefrist enthalten. Wenn eine Offerte bzw. ein Angebot ein unverbindliches Angebot enth\u00e4lt und die Gegenpartei dieses Angebot annimmt, hat der Benutzer das Recht, das Angebot binnen zwei Werktagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen.<br \/>\n2. Die gezeigten und zur Verf\u00fcgung gestellten Muster, Brosch\u00fcren und\/oder Modelle usw. sind nur als Anhaltspunkte zu betrachten.<br \/>\nAus ihnen k\u00f6nnen keine Rechte abgeleitet werden, es sei denn, dass die Parteien schriftlich etwas anderes vereinbart haben.<br \/>\n3. A. Wenn es zwischen dem Datum des Vertragsabschlusses und dem Datum der Vertragsausf\u00fchrung von Gesetzes wegen und\/oder durch Fachgewerkschaften zu \u00c4nderungen bei L\u00f6hnen, den Arbeitsbedingungen, den Sozialversicherungssystemen usw. kommt, ist der Benutzer berechtigt, die Erh\u00f6hungen an die Gegenpartei weiterzugeben. Sollte zwischen den oben genannten Terminen eine neue Preisliste vom Benutzer und\/oder von den Lieferanten herausgegeben werden, ist der Benutzer dazu berechtigt, der Gegenpartei die darin genannten Preise in Rechnung zu stellen.<br \/>\nB. Handelt es sich bei der Gegenpartei um eine nat\u00fcrliche Person, die nicht in Aus\u00fcbung eines Berufes oder Gewerbes handelt, k\u00f6nnen Preiserh\u00f6hungen drei Monate nach Abschluss des Vertrags im vorgenannten Sinne weitergegeben oder in Rechnung gestellt werden. Im Falle von Preiserh\u00f6hungen im Sinne dieses Artikels innerhalb einer Frist von weniger als 3 Monaten ist die Gegenpartei dazu berechtigt, den Vertrag aufzul\u00f6sen.<\/p>\n<p><b>ARTIKEL 4: LIEFERUNG UND LIEFERFRISTEN<\/b><\/p>\n<p>1. Angegebene Fristen, innerhalb derer Waren geliefert oder T\u00e4tigkeiten ausgef\u00fchrt werden m\u00fcssen, k\u00f6nnen niemals als Verwirkungsfrist angesehen werden, es sei denn, es wurde ausdr\u00fccklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung ist der Benutzer diesbez\u00fcglich schriftlich in Verzug zu setzen.<br \/>\n2. Bei Lieferung in mehreren Teilen wird jede Lieferung bzw. Phase als separate Transaktion betrachtet.<br \/>\n3. Das Risiko f\u00fcr die gelieferten Waren geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf die Gegenpartei \u00fcber.<br \/>\n4. Wenn es sich als unm\u00f6glich erweist, die Waren an die Gegenpartei zu liefern oder die auszuf\u00fchrenden Arbeiten aus einem Grund, der in der Sph\u00e4re der Gegenpartei liegt, auszuf\u00fchren, beh\u00e4lt sich der Benutzer das Recht vor, die Sachen auf Kosten und Risiko der Gegenpartei zu lagern.<br \/>\nDer Benutzer informiert die Gegenpartei schriftlich \u00fcber die Lagerung und\/oder die Behinderung bei der Ausf\u00fchrung der zu verrichtenden Arbeiten und setzt der Gegenpartei eine angemessene Frist, innerhalb derer sie dem Benutzer die Wiederaufnahme der Arbeiten und\/oder die Lieferung der Waren erm\u00f6glichen muss.<br \/>\n5. Wenn die Gegenpartei auch nach Ablauf der vom Benutzer gesetzten angemessenen Frist, wie im vorigen Abschnitt dieses Artikels festgelegt, mit der Erf\u00fcllung ihrer Verpflichtungen in Verzug bleibt, ist die Gegenpartei bereits nach Ablauf von 1 (einem) Monat, gerechnet ab dem Datum der Lagerung oder der Behinderung der Ausf\u00fchrung der zu erledigenden Arbeiten, in Verzug, und der Benutzer hat das Recht, den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise und mit sofortiger Wirkung aufzul\u00f6sen, ohne vorherige oder weitere Inverzugsetzung, ohne gerichtliche Intervention und ohne zur Zahlung von Schadenersatz, Kosten und Zinsen verpflichtet zu sein.<br \/>\n6. Dies ber\u00fchrt nicht die Verpflichtung der Gegenpartei zur Zahlung des vereinbarten Preises bzw. ausbedungenen oder f\u00e4lligen Preises sowie etwaiger Lager- und\/oder sonstiger Kosten.<br \/>\n7. Der Benutzer ist dazu berechtigt \u2013 in Bezug auf die Erf\u00fcllung der finanziellen Verpflichtungen der Gegenpartei \u2013 vor Ausf\u00fchrung der Lieferung eine Vorauszahlung oder eine Sicherheit von der Gegenpartei zu verlangen.<\/p>\n<p><b>ARTIKEL 5: LIEFERFORTSCHRITT<\/b><\/p>\n<p>1. Wenn die Lieferungen oder Arbeiten aus Gr\u00fcnden, die der Benutzer nicht zu vertreten hat, nicht normal oder ohne Unterbrechung erfolgen k\u00f6nnen, ist der Benutzer dazu berechtigt, der Gegenpartei die daraus entstehenden Kosten, einschlie\u00dflich der Anfahrtskosten, in Rechnung zu stellen.<br \/>\n2. Alle Kosten, die dem Benutzer f\u00fcr die Gegenpartei entstehen, gehen zu deren Lasten, sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.<\/p>\n<p><b>ARTIKEL 6: TRANSPORT<\/b><\/p>\n<p>1. Der Versand der bestellten Waren geschieht auf eine vom Benutzer zu bestimmende Weise, sofern die Parteien nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben.<br \/>\n2. Der Benutzer ist nicht haftbar f\u00fcr Sch\u00e4den jeglicher Art und Form, die im Zusammenhang mit der Bef\u00f6rderung entstehen, unabh\u00e4ngig davon, ob die Waren darunter leiden oder nicht.<br \/>\n3. Die Gegenpartei ist dazu gehalten, sich gegen die oben aufgef\u00fchrten Risiken angemessen zu versichern.<br \/>\n4. Die Gegenpartei ist f\u00fcr die gute Erreichbarkeit des Bestimmungs- bzw. Entladeortes verantwortlich und \u00fcbernimmt die Entladung bzw. das L\u00f6schen der Ladung.<br \/>\n5. Nicht angenommene Bestellungen bzw. Lieferungen werden vom Benutzer gem\u00e4\u00df den Bestimmungen in Artikel 5 auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei gelagert.<\/p>\n<p><b>ARTIKEL 7: REKLAMATIONEN UND R\u00dcCKSENDUNGEN<\/b><\/p>\n<p>1. Die Gegenpartei ist dazu verpflichtet, die gelieferte Ware unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung, gr\u00fcndlich auf Abweichungen wie M\u00e4ngel, falsche Mengen oder falsche Gr\u00f6\u00dfen zu pr\u00fcfen und mit der Bestellung und den Versandpapieren zu vergleichen. Der Benutzer ist auch sofort schriftlich \u00fcber jegliche Abweichungen in Kenntnis zu setzen.<br \/>\n2. F\u00fcr nicht sichtbare M\u00e4ngel gelten die gleichen Bedingungen \u2013 unter Bezugnahme auf Absatz 1 \u2013 mit der Ma\u00dfgabe, dass die R\u00fcgefrist sofort, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung des Mangels beginnt.<br \/>\n3. F\u00fcr alle anderen Reklamationen gilt eine Beschwerdefrist von f\u00fcnf Werktagen nach Entdeckung des Mangels. F\u00fcr Reklamationen bez\u00fcglich der Rechnung gilt eine Beschwerdefrist von f\u00fcnf Tagen nach Rechnungsdatum.<br \/>\n4. Erfolgt die Beanstandung nicht schriftlich innerhalb der vorgeschriebenen Frist, so gilt die Lieferung und\/oder Rechnung als rechtlich und tats\u00e4chlich korrekt. In dem Fall muss die Gegenpartei den Gegenbeweis erbringen.<br \/>\n5. Bestellte Waren werden in den beim Benutzer vorr\u00e4tigen Gro\u00dfhandelsverpackungen geliefert.<br \/>\nGeringf\u00fcgige Abweichungen bei angegebenen Ma\u00dfen, Gewichten, St\u00fcckzahlen, Farben und dergleichen gelten nicht als Mangel von Seiten des Benutzers.<br \/>\n6. Reklamationen f\u00fchren nicht zu einer Aussetzung der Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei.<br \/>\n7. Dem Benutzer muss die M\u00f6glichkeit gegeben werden, die Beschwerde zu pr\u00fcfen.<br \/>\n8. Erweist sich f\u00fcr die Untersuchung der Reklamation die R\u00fccksendung der Waren als notwendig, so geschieht dies nur dann auf Kosten und Gefahr des Benutzers, wenn dieser vorher ausdr\u00fccklich und schriftlich zugestimmt hat.<br \/>\n9. In allen F\u00e4llen erfolgt die R\u00fccksendung auf eine vom Benutzer zu bestimmende Weise und in der Originalverpackung. Die R\u00fccksendung erfolgt auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei, sofern nicht der Benutzer die Beschwerde f\u00fcr begr\u00fcndet erkl\u00e4rt.<br \/>\n10. Sofern die Waren nach Auslieferung in ihrer Art und\/oder Zusammenstellung ver\u00e4ndert, ganz oder teilweise bearbeitet, besch\u00e4digt oder umverpackt wurden, verf\u00e4llt jegliches Reklamationsrecht.<\/p>\n<p><b>ARTIKEL 8: HAFTUNG<\/b><\/p>\n<p>Der Benutzer haftet gegen\u00fcber der Gegenpartei nur f\u00fcr unmittelbare Sch\u00e4den an den gelieferten Sachen, die unmittelbare Folge eines dem Benutzer zuzurechnenden Mangels sind. Der Benutzer haftet f\u00fcr unmittelbare Sch\u00e4den, welche die Gegenpartei an den gelieferten Sachen erleidet, nur dann, wenn die Gegenpartei nachweisen kann, dass die Sachen bereits zum Zeitpunkt der Lieferung fehlerhaft waren, oder sofern die Gegenpartei nachweisen kann, dass seitens des Benutzers Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorlag.<\/p>\n<p>1. Der Benutzer schlie\u00dft ausdr\u00fccklich die Haftung f\u00fcr Folgesch\u00e4den der Gegenpartei aus, worunter \u2013 aber nicht ausschlie\u00dflich \u2013 Gewinnausfall, Sch\u00e4den durch Stagnation, Arbeitskosten, Zins- und Reparaturkosten, Transportkosten oder Bu\u00dfgelder zu verstehen sind.<br \/>\n2. Die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den wird in jedem Fall ausdr\u00fccklich auf den Betrag beschr\u00e4nkt, den die Versicherung im betreffenden Fall zahlt, zuz\u00fcglich des eigenen Risikos. Wenn aus irgendeinem Grund keine Zahlung im Rahmen der Versicherung erfolgt, ist die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den ausdr\u00fccklich auf den Rechnungsbetrag exklusive Mehrwertsteuer beschr\u00e4nkt.<br \/>\n3. Unter Schaden verstehen wir in jedem Fall Sch\u00e4den aufgrund von M\u00e4ngeln, Aufl\u00f6sungssch\u00e4den und Sch\u00e4den aufgrund einer unerlaubten Handlung.<br \/>\n4. Schadensersatzforderungen m\u00fcssen von der Gegenpartei binnen 1 Jahr nach dem Schadensanspruch beim dazu gem\u00e4\u00df diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen benannten und befugten Richter anh\u00e4ngig gemacht worden sein. Nach dem im Absatz festgelegten Zeitraum gilt der Schadensersatzanspruch als verj\u00e4hrt.<\/p>\n<p><b>ARTIKEL 9 GARANTIE<\/b><\/p>\n<p>Gew\u00e4hrt der Hersteller eine Garantie f\u00fcr die vom Benutzer gelieferten Waren, so gilt diese Garantie f\u00fcr beide Parteien gleicherma\u00dfen.<\/p>\n<p><b>ARTIKEL 10: BEZAHLUNG<\/b><\/p>\n<p>1. Die Bezahlung muss binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgen.<br \/>\n2. Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgt, so ist die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug und schuldet dem Benutzer ab sofort Verzugszinsen in H\u00f6he von 2 % im Monat.<br \/>\n3. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, schuldet die Gegenpartei dem Benutzer au\u00dferdem eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr die au\u00dfergerichtlichen Kosten. Die Entsch\u00e4digung f\u00fcr die au\u00dfergerichtlichen Kosten betr\u00e4gt 15 % des offenstehenden Betrags mit einem Mindestbetrag von 250,- \u20ac.<br \/>\n4. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, schuldet die Gegenpartei dem Benutzer f\u00fcr jede an die Gegenpartei verschickte Zahlungserinnerung, Mahnung u.\u00e4. einen Betrag von mindestens 20,- \u20ac f\u00fcr Verwaltungskosten.<br \/>\n5. Aufschub und Verrechnung mit Forderungen der Gegenpartei an den Benutzer durch die Gegenpartei sind ausgeschlossen.<br \/>\n6. Beanstandungen von Rechnungen m\u00fcssen dem Nutzer innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsdatum schriftlich und unter Angabe von Gr\u00fcnden mitgeteilt werden, andernfalls gelten die Rechnungen als sachlich und rechtlich korrekt.<br \/>\n7. Der Benutzer ist jederzeit dazu berechtigt, alle in Geld bewertbaren Forderungen der Gegenpartei gegen\u00fcber dem Benutzer mit Forderungen des Benutzers und der mit dem Benutzer (in)direkt verbundenen Unternehmen gegen\u00fcber der Gegenpartei zu verrechnen.<br \/>\n8. Ist die Gegenpartei in irgendeiner Weise Teil einer Unternehmensgruppe, so umfasst die Gegenpartei im Sinne dieses Artikels auch alle Unternehmen, die in irgendeiner Weise Teil dieser Gruppe sind.<br \/>\n9. Wenn der Benutzer vermutet, dass die Gegenpartei nicht in der Lage sein wird, ihren Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachzukommen, ist der Benutzer dazu berechtigt, die Erf\u00fcllung jeglicher Verpflichtungen gegen\u00fcber der Gegenpartei zur Lieferung oder Ausf\u00fchrung von Arbeiten auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt ist oder eine angemessene Sicherheit daf\u00fcr geleistet wurde.<\/p>\n<p><b>ARTIKEL 11: EIGENTUMSVORBEHALT<\/b><\/p>\n<p>1. Vorbehaltlich der Bestimmungen der Abs\u00e4tze 2 bis 11 dieses Artikels geht das Eigentum an den Waren zum Zeitpunkt der Lieferung oder Abholung gem\u00e4\u00df Artikel 5 Absatz 1 auf die Gegenpartei \u00fcber.<br \/>\n2. Der Benutzer beh\u00e4lt das Eigentum an allen Waren, die er der Gegenpartei aufgrund der von ihm abgeschlossenen (Miet-)Kaufvertr\u00e4ge \u2013 bezahlt oder unbezahlt \u2013 geliefert hat, sowie an den von ihm im Zusammenhang damit erbrachten Dienstleistungen.<br \/>\n3. Wenn der Benutzer im Rahmen dieser Vertr\u00e4ge von der Gegenpartei zu bezahlende Arbeiten f\u00fcr die Gegenpartei ausf\u00fchrt oder ausf\u00fchren wird, gilt das vorgenannte vorbehaltene Eigentum, bis die Gegenpartei auch diese Forderungen des Benutzers vollst\u00e4ndig beglichen hat. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch f\u00fcr die Forderungen, die der Benutzer gegen\u00fcber der Gegenpartei aufgrund der Nichterf\u00fcllung einer oder mehrerer Verpflichtungen der Gegenpartei gegen\u00fcber dem Benutzer aus den vorgenannten Vertr\u00e4gen oder der Aufl\u00f6sung des Vertrages hat oder erwerben kann.<br \/>\n4. Beruft sich der Benutzer auf den Eigentumsvorbehalt, so gilt der diesbez\u00fcglich geschlossene Vertrag als aufgel\u00f6st, unbeschadet des Rechts des Benutzers, Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen einzufordern.<br \/>\n5. Solange das Eigentum an den gelieferten Waren nicht auf die Gegenpartei \u00fcbergegangen ist, darf diese die Waren nicht verpf\u00e4nden, einem Dritten ein anderes Recht daran einr\u00e4umen und\/oder die Waren zur Lagerung unter die tats\u00e4chliche Kontrolle eines oder mehrerer Geldgeber stellen (Gew\u00e4hrleistung), mit Ausnahme der Bestimmungen in Absatz 9 dieses Artikels, da dies als zurechenbare Nichterf\u00fcllung seinerseits betrachtet wird. In diesem Fall kann der Benutzer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag unverz\u00fcglich aussetzen, ohne dass er dazu verpflichtet ist, eine Inverzugsetzung vorzunehmen, oder den Vertrag aufl\u00f6sen, unbeschadet des Rechts des Benutzers auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen.<br \/>\n6. Der Benutzer beh\u00e4lt sich hiermit das Pfandrecht im Sinne von Artikel 3:237 des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs f\u00fcr gelieferte oder zu liefernde Sachen vor, die in das Eigentum der Gegenpartei \u00fcbergegangen sind und sich noch im Besitz der Gegenpartei befinden, als zus\u00e4tzliche Sicherheit f\u00fcr alle Forderungen, die der Benutzer aus welchem Grund auch immer noch gegen\u00fcber der Gegenpartei hat. Der Benutzer ist jederzeit dazu berechtigt und wird hiermit von der Gegenpartei unwiderruflich dazu bevollm\u00e4chtigt, die zur Begr\u00fcndung dieses Pfandes erforderlichen Handlungen vorzunehmen (wozu ausdr\u00fccklich die Begr\u00fcndung des Pfandes durch \u00f6ffentliche oder eingetragene Privaturkunde geh\u00f6rt) und auch im Namen der Gegenpartei zu handeln. Auf Verlangen des Benutzers verpflichtet sich die Gegenpartei, an dieser Zusage unverz\u00fcglich mitzuwirken.<br \/>\n7. Die Gegenpartei ist dazu verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit der erforderlichen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum des Benutzers zu verwahren. Die Gegenpartei ist dazu verpflichtet, die Waren f\u00fcr die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer-, Explosions- und Wassersch\u00e4den sowie gegen Diebstahl zu versichern und die Policen dieser Versicherungen dem Benutzer auf Verlangen zur Einsicht zur Verf\u00fcgung zu stellen. Alle Forderungen der Gegenpartei gegen\u00fcber den Versicherern der G\u00fcter aufgrund der vorgenannten Versicherungen werden, sobald der Benutzer dies anzeigt, von der Gegenpartei in der in Artikel 3:239 des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches angegebenen Weise als zus\u00e4tzliche Sicherheit f\u00fcr die Forderungen des Benutzers gegen\u00fcber der Gegenpartei an ihn verpf\u00e4ndet. Es gelten die letzten beiden S\u00e4tze von Absatz 6 dieses Artikels.<br \/>\n8. Wenn die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen gegen\u00fcber dem Benutzer nicht nachkommt oder der Benutzer begr\u00fcndeten Anlass zu der Bef\u00fcrchtung hat, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist der Benutzer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zur\u00fcckzunehmen, ohne gegen\u00fcber der Gegenpartei daf\u00fcr zu haften. Nach der R\u00fccknahme wird der Gegenpartei der Marktwert gutgeschrieben, der auf keinen Fall h\u00f6her sein darf als der urspr\u00fcngliche Kaufpreis, abz\u00fcglich der Kosten f\u00fcr die R\u00fccknahme.<br \/>\n9. Die Gegenpartei ist dazu berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen ihres normalen Betriebs an Dritte zu verkaufen und zu \u00fcbertragen. Bei Verkauf auf Kredit ist die Gegenpartei dazu verpflichtet, von den Abnehmern einen Eigentumsvorbehalt auf Grundlage der Bestimmungen in diesem Artikel zu vereinbaren.<br \/>\n10. Die Gegenpartei verpflichtet sich, sobald der Benutzer dies w\u00fcnscht, Forderungen, die sie gegen\u00fcber ihren Kunden erh\u00e4lt, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Benutzers an Dritte abzutreten oder zu verpf\u00e4nden, sofern die Gegenpartei diese nicht an ihre finanzierende Bank verpf\u00e4ndet hat. Die Gegenpartei verpflichtet sich ferner, diese Forderungen an den Benutzer zu verpf\u00e4nden, sobald der Benutzer dies in der in Artikel 3:239 des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches angegebenen Weise als zus\u00e4tzliche Sicherheit f\u00fcr seine Forderungen gegen\u00fcber der Gegenpartei, aus welchem Grund auch immer, w\u00fcnscht. Es gelten die letzten beiden S\u00e4tze von Absatz 6 dieses Artikels.<\/p>\n<p><b>ARTIKEL 12: ZAHLUNGSUNF\u00c4HIGKEIT, GESCH\u00c4FTSUNF\u00c4HIGKEIT, u.\u00e4.<\/b><\/p>\n<p>Unbeschadet der Bestimmungen in den anderen Artikeln dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen kann der zwischen der Gegenpartei und dem Benutzer geschlossene Vertrag ohne gerichtliche Intervention und ohne Inverzugsetzung aufgel\u00f6st werden, wenn die Gegenpartei f\u00fcr insolvent erkl\u00e4rt wird, einen (vorl\u00e4ufigen) Zahlungsaufschub beantragt oder erwirkt, einem Pf\u00e4ndungsbeschluss unterliegt, unter Vormundschaft oder Verwaltung gestellt wird oder anderweitig die Verf\u00fcgungsgewalt oder Rechtsf\u00e4higkeit in Bezug auf ihr Verm\u00f6gen oder Teile davon verliert.<\/p>\n<p><b>ARTIKEL 13: H\u00d6HERE GEWALT<\/b><\/p>\n<p>1. Wenn die Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Benutzers aus dem mit der Gegenpartei geschlossenen Vertrag nicht m\u00f6glich ist und dies auf eine nicht zu vertretende Nichterf\u00fcllung seitens des Benutzers und\/oder seitens der f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Vertrags eingeschalteten Dritten oder Lieferanten zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, oder ein anderer wichtiger Grund auf Seiten des Benutzers eintritt, hat der Benutzer das Recht, den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag aufzul\u00f6sen oder die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen gegen\u00fcber der Gegenpartei f\u00fcr einen von ihm zu bestimmenden angemessenen Zeitraum auszusetzen, ohne zur Zahlung einer Entsch\u00e4digung verpflichtet zu sein.<br \/>\nTritt die oben genannte Situation ein, wenn der Vertrag teilweise ausgef\u00fchrt worden ist, ist die Gegenpartei verpflichtet, ihre Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Benutzer bis zu diesem Zeitpunkt zu erf\u00fcllen.<br \/>\n2. Zu den Umst\u00e4nden, die eine nicht zurechenbare Nichterf\u00fcllung darstellen k\u00f6nnen, geh\u00f6ren die folgenden: Krieg, Aufruhr, Mobilmachung, Unruhen im In- und Ausland, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen, Streiks und Aussperrungen von Arbeitnehmern oder deren Androhung und \u00e4hnliche Umst\u00e4nde; St\u00f6rung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden W\u00e4hrungsverh\u00e4ltnisse; Betriebsunterbrechungen durch Feuer, Unfall oder andere Ereignisse und Naturereignisse, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die Nichterf\u00fcllung oder versp\u00e4tete Erf\u00fcllung beim Benutzer, seinen Lieferanten oder von ihm zur Erf\u00fcllung der Verpflichtung eingeschalteten Dritten eintritt.<br \/>\n3. Wenn die Gegenpartei in irgendeiner Weise ihren Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Benutzer nicht unverz\u00fcglich nachkommt, im Falle der Zahlungseinstellung, des Antrags auf (vor\u00fcbergehenden) Zahlungsaufschub, des Konkurses, der Pf\u00e4ndung, der Abtretung von Verm\u00f6genswerten oder der Liquidation des Unternehmens der Gegenpartei, wird alles, was sie dem Benutzer aufgrund irgendeines Vertrages schuldet, sofort und vollst\u00e4ndig f\u00e4llig und zahlbar.<\/p>\n<p><b>ARTIKEL 14: AUFL\u00d6SUNG<\/b><\/p>\n<p>1. Die Gegenpartei verzichtet auf alle Rechte zur Aufl\u00f6sung des Vertrags gem\u00e4\u00df Artikel 6:265 ff. des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs oder anderer gesetzlicher Bestimmungen, es sei denn, der Benutzer stimmt dem zu.<br \/>\n2. Von der Gegenpartei bereits bezahlte Betr\u00e4ge werden nicht zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n<p><b>ARTIKEL 15: ANZUWENDENDES RECHT \/ ZUST\u00c4NDIGER RICHTER<\/b><\/p>\n<p>1. Auf den Kaufvertrag und alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten findet ausschlie\u00dflich niederl\u00e4ndisches Recht Anwendung. Das UN-Kaufrecht wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<br \/>\n2. F\u00fcr alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus dem Vertrag ergeben oder direkt oder indirekt mit ihm zusammenh\u00e4ngen, ist das zust\u00e4ndige Gericht am Sitz des Benutzers zust\u00e4ndig.<br \/>\n3. Der Benutzer hat das Recht, gem\u00e4\u00df den Bestimmungen von Absatz 2 dieses Artikels zu handeln oder \u2013 nach seiner Wahl \u2013 die Streitigkeiten vor das zust\u00e4ndige Gericht des Landes oder Staates zu bringen, in dem die Gegenpartei ihren Sitz hat.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row css=&#8221;.vc_custom_1643645444057{margin-bottom: 50px !important;}&#8221;][vc_column][vc_single_image image=&#8221;11493&#8243; img_size=&#8221;full&#8221;][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row css=&#8221;.vc_custom_1643645451453{margin-bottom: 30px !important;}&#8221;][vc_column][vc_column_text]Filex ist ein Handelsname der In2Brands B.V. Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von: [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":17717,"parent":27161,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-27230","page","type-page","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.filex.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/27230","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.filex.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.filex.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.filex.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.filex.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=27230"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/www.filex.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/27230\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":32068,"href":"https:\/\/www.filex.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/27230\/revisions\/32068"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.filex.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/27161"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.filex.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/17717"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.filex.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=27230"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}