Das neue Arbeitsgesetz
Am 1. Juli 2017 wurde das niederlĂ€ndische Arbeitsgesetz geĂ€ndert. Im ĂŒberarbeiteten Gesetz werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber stĂ€rker in die Arbeitssicherheitspolitik miteinbezogen. Dies hat Konsequenzen fĂŒr den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer, den Betriebsarzt und den PrĂ€ventionsbeauftragten, aber auch fĂŒr das Mitbestimmungsorgan in Form eines Betriebsrats oder einer Arbeitnehmervertretung.
Die wichtigsten Ănderungen
Das Arbeitsgesetz sorgt dafĂŒr, dass Arbeitnehmer gesund und sicher arbeiten können. Dieses Gesetz gilt fĂŒr alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Niederlanden. Die jĂŒngste GesetzesĂ€nderung bedeutet, dass sich die Rolle der verschiedenen Beteiligten verĂ€ndert. Die wichtigsten Ănderungen auf einen Blick:
- Basisvertrag: Der ist neu im Gesetz. Der Basisvertrag legt Mindestanforderungen fĂŒr den Vertrag zwischen Dienstleistern fĂŒr Sicherheit und Gesundheitsschutz und Arbeitgebern fest.
- Offene Sprechstunde: Der Arbeitgeber sorgt dafĂŒr, dass der Arbeitnehmer den Betriebsarzt besuchen kann, wenn er gesundheitliche Fragen in Bezug zu seiner Arbeit hat.
- Freier Zugang zum Arbeitsplatz: Der Betriebsarzt muss jeden Arbeitsplatz besuchen können, um die Firma besser kennenzulernen.
- Zweitmeinung: Jeder Arbeitnehmer kann sich bei Zweifeln an der Richtigkeit des erteilten Rates eine zweite Meinung bei einem anderen Betriebsarzt einholen.
- Beraterrolle des Betriebsarztes: Im ĂŒberarbeiteten Gesetz liegt der Schwerpunkt stĂ€rker auf PrĂ€vention. Der Betriebsarzt berĂ€t den Arbeitgeber bezĂŒglich PrĂ€ventionsmaĂnahmen.
- Melden von Berufskrankheiten: Das Beobachten und Melden von Berufskrankheiten gehörte bereits zu den Aufgaben des Betriebsarztes. Aber der Basisvertrag legt fest, dass er die Berufskrankheiten auch dem NiederlĂ€ndischen Zentrum fĂŒr Berufskrankheiten (Nederlands Centrum voor Beroepsziekten) melden können muss.
- Beschwerdeverfahren: Jeder Betriebsarzt muss ab der GesetzesĂ€nderung ĂŒber ein Beschwerdeverfahren verfĂŒgen, sodass Arbeitnehmer eine Beschwerde einreichen können.
- Klarere Rolle des PrĂ€ventionsbeauftragten: Jedes Unternehmen musste bereits einen PrĂ€ventionsbeauftragten benennen. Jetzt mĂŒssen Ernennung und Einstellung dieser Person mit Zustimmung von Betriebsrat oder Arbeitnehmervertretung erfolgen.
- StÀrkere Miteinbeziehung der Mitarbeiter: Mit der Zustimmung zur Person und Ernennung des PrÀventionsbeauftragten ist der Betriebsrat stÀrker in die Arbeitssicherheitspolitik involviert.
- Aufsicht und Durchsetzung: Die niederlĂ€ndische Aufsichtsbehörde Inspectie Sociale Zaken en Werkgelegenheid (Sozial- und Arbeitsinspektionsrat) bekommt mehr Möglichkeiten, gegen Arbeitgeber, Dienstleister fĂŒr Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie BetriebsĂ€rzte Sanktionen zu verhĂ€ngen, wenn sie sich nicht an den Basisvertrag halten.
- Ăbergangsfrist: Arbeitgeber und Dienstleister fĂŒr Sicherheit und Gesundheitsschutz haben bis zum 1. Juli 2018 Zeit, um VertrĂ€ge entsprechend anzupassen.
Quelle: Arboportaal